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Das Volk wird lästig

Über einen Regierungsstil, der sich nicht mit dem Kanzler wechselt.
beyond-decay.org — 8. Juli 2026

Am vergangenen Wochenende trat der Kanzler auf einem Parteitag der nordrhein-westfälischen Christdemokraten ans Rednerpult und erteilte seinen Kritikern einen Befehl. Kulturpessimisten, Untergangspropheten, Nöler, Nörgler, empörte Berufskritiker sollten wegtreten. Der Saal applaudierte. Das Wort ist militärisch, es entlässt aus dem Aufmarsch, es duldet keine Rückfrage.

Es geht in diesem Text nicht um den Mann, der diesen Satz gesagt hat. Er wird ausgetauscht werden — wann genau, ist unbekannt, aber es wird geschehen, wie jeder Kanzler ausgetauscht wird. Wer diesen Text in zehn Jahren liest, wird sich nur ungenau daran erinnern, welcher der jüngeren Bundeskanzler es war. Wir beschreiben nicht eine Person, sondern eine Position, und die Reflexe, die sie hervorbringt. Die Person ist eine Variable, die Position ist die Konstante.

Der Satz vom Wochenende steht deshalb hier nicht als Anklage, sondern als Symptom — als sichtbare Oberfläche eines Vorgangs, der sich zur selben Zeit auf mehreren Ebenen abspielt. Drei davon verdienen es, in ihrer Nüchternheit hingelegt zu werden.

Das Gesetz

Die Bundesregierung plant eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes. Dieses Gesetz, im Jahr 2005 in Kraft getreten, gewährt jedem Bürger einen Anspruch auf Auskunft über amtliche Vorgänge von Bundesbehörden. Er muss nicht begründen, warum er fragt; die Auskunftspflicht ist der Regelfall, die Verweigerung die begründungspflichtige Ausnahme. Die Beweislast liegt beim Staat.

Die geplante Reform kehrt dieses Verhältnis um. Auskunft erhalten sollen künftig nur noch natürliche Personen; Stiftungen und Medienunternehmen — also die Instanzen, die aus vielen Einzelanfragen ein Muster machen könnten — werden ausgeschlossen. Der Bürger, der auskunftsberechtigt bleibt, muss künftig ein berechtigtes Interesse nachweisen. Die Beweislast wandert also von der verwaltenden Behörde zum fragenden Bürger.

Die offizielle Begründung lautet, das komplizierte Gesetz solle für die Bürger verständlicher und transparenter gemacht werden. Diese Formulierung verdient es, notiert zu werden. Sie behauptet als Ziel das Gegenteil des zu erwartenden Ergebnisses. Der Vorgang bleibt derselbe — er wird umbenannt.

Der Paragraf

Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs wurde 2021 eingeführt. Ausdrücklicher Zweck war der Schutz von Kommunalpolitikern vor Anfeindungen — Bürgermeister, Gemeinderäte, Personen also, die den Bürgern nahe sind und für ihre Nähe angreifbar. Der Paragraf war eine Reaktion auf Fälle wirklicher Bedrohung.

In der Anwendungspraxis ist er seither nach oben gewandert. Er wird ausgiebig von Ranghöchsten der Bundespolitik in Anspruch genommen. In einem der jüngeren dokumentierten Fälle wurde ein Rentner strafrechtlich verfolgt, weil er den Kanzler auf einer Netzplattform mit dem Wort Pinocchio bedacht hatte. Das Instrument, das die exponierten Kleinen vor der Wut der Anonymen schützen sollte, wird von den Größten benutzt, um Beleidigungen der Kategorie Schulhofname zu ahnden.

Die Wanderung des Instruments von seinem gedachten Zweck zu seinem tatsächlichen Gebrauch ist selten so klar dokumentierbar. Sie ist auch nicht neu — es ist die klassische Bewegung, in der ein Werkzeug seinen Anlass verlässt und dem Zugriff derjenigen anheimfällt, die es formell verwalten.

Die Konvergenz

Drei Vorgänge, ohne dass sie ein gemeinsamer Plan verbindet: der Kanzler, der Kritiker wegtreten heißt; die Reform, die den Auskunftsanspruch aushöhlt; der Paragraf, der die Bürgerkritik strafbewehrt. Es ist unwahrscheinlich, dass diese drei Züge koordiniert worden sind. Sie stammen aus verschiedenen Ressorts, verschiedenen Anlässen, verschiedenen politischen Handschriften.

Und gerade das ist die Beobachtung, die zu machen ist. Denn wenn drei unkoordinierte Vorgänge in dieselbe Richtung zeigen, dann ist der gemeinsame Nenner nicht ein Plan, sondern eine Struktur. Alle drei Vorgänge kehren dasselbe Verhältnis um: die Rechenschaftsrichtung. Nicht mehr die Regierung muss dem Bürger darlegen, warum sie handelt oder Auskunft verweigert. Der Bürger muss darlegen, warum er fragt, warum er kritisiert, warum er überhaupt in dieser Sprache antwortet. Der Souverän — das war die klassische Fiktion — hat sich in einen Petenten verwandelt.

Es ist bemerkenswert, dass dies möglich ist, ohne dass eine einzige Verfassungsnorm formell geändert wird. Der Grundgesetzartikel 20 Absatz 2, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, steht unverändert im Text. Nur seine Ausübbarkeit wird still verwaltungsförmig zurückgebaut. Die Fassade bleibt, das Fundament wird ausgehöhlt — es ist dieselbe Bewegung, die wir an anderer Stelle als entkernte Instanz beschrieben haben.

Der Regierungsstil

An diesem Punkt lässt sich präzise sagen, was wir mit Regierungsstil meinen. Es geht nicht um das Auftreten einer Person und nicht um die Wortwahl einer Rede. Es geht um den Zustand, in den sich eine Institution begibt, wenn sie ihre eigenen Adressaten als Störgröße zu betrachten beginnt.

Nicht als Feind — das wäre die dramatischere und in diesem Sinn ehrlichere Kategorie. Ein Feind rechtfertigt Krieg, und Krieg braucht Erklärung. Der Bürger wird nicht zum Feind, er wird zum Lästigen. Er stellt Anfragen, die Personal binden. Er beleidigt Politiker mit Ausdrücken, die den Betrieb stören. Er schimpft öffentlich und macht die Verwaltung schlechter aussehen, als sie es innerlich hält.

Das Vokabular verrät den Zustand. Die Sprache der Politik hat für den Bürger inzwischen Ausdrücke, die nicht zufällig aus dem Betriebsablauf stammen: Bearbeitungsaufwand, Verwaltungskosten, Missbrauch des Antragsrechts. Der Bürger wird nicht bekämpft, er wird bewirtschaftet — und wo die Bewirtschaftung an ihre Grenzen kommt, wird er weggetreten.

Kein einzelner Regierender hat diesen Zustand entschieden. Er hat sich eingestellt, wie sich in älter werdenden Institutionen Zustände einstellen. Der Kanzler formuliert ihn, weil er ihn empfindet; sein Justizapparat nutzt den Paragrafen, weil er ihn hat; das Innenministerium plant die Reform, weil der Bearbeitungsstau seiner Zuständigkeit seit Jahren wächst. Jeder Einzelne handelt aus seiner Rolle heraus vernünftig. Zusammengenommen wird daraus etwas, das keiner beschlossen hat.

Der Vorschlag von 1953

Es gibt für diesen Zustand einen alten literarischen Vorschlag. Bertolt Brecht hat ihn nach dem 17. Juni 1953 aufgeschrieben, als das Politbüro der SED sich nach den Streiks in Ost-Berlin die Frage stellte, ob es das Vertrauen des Volkes verspielt habe. Brechts Antwort war ein Gedankenexperiment: Wäre es nicht der einfachste Weg, wenn die Regierung sich stattdessen ein anderes Volk wählte, das mehr Vertrauen zu ihr fasste?

Der Satz ist mit dem Ort seiner Herkunft belastet, und wir verwenden ihn hier nicht als Anspielung auf jenes System, sondern als beschreibende Frage. Was wäre die logische Konsequenz, wenn eine Regierung sich so verhielte, als sei ihr das Volk lästig? Historisch ist die Antwort auf diese Frage bekannt, und sie kennt zwei Formen: die eine, in der die Regierung aufhört zu regieren, und die andere, in der das Volk aufhört, das zu sein, was gemeint war. Beide sind unangenehme Ausgänge.

Zwischen den beiden gibt es einen dritten, langsameren Weg, und den beschreiben wir hier. Er besteht darin, das Volk formell weiterhin als Souverän zu benennen, während man seine Souveränität Stück für Stück in Verwaltungsvorgänge zurückbaut, die einzeln genommen jeweils unauffällig bleiben. Keine Volksauflösung, sondern Volksverwaltung. Kein Sturz, sondern Umbenennung.

Was bleibt

Der Kanzler wird gehen. Der Nachfolger wird andere Worte finden für dieselbe Bewegung. Vielleicht wird er sanfter reden, vielleicht empathischer; vielleicht wird er nicht wegtreten sagen, sondern von einem konstruktiven Dialog sprechen, den es mit den konstruktiven Kritikern zu suchen gelte — was auf dasselbe hinausläuft, weil die Sortierung dann nur durch andere Filter erfolgt. Die Person wechselt, die Position bleibt, und mit ihr die Struktur, die den Bürger als Störgröße produziert.

Deshalb ist der Titelsatz dieses Textes nicht als Anklage gemeint und nicht als Prophezeiung. Er ist eine Feststellung, die dieses Frühjahr fällig war und die man bei anderer Gelegenheit unter anderem Kanzler ähnlich hätte machen können. Das Volk wird lästig, weil die Regierung das Volk verwaltet, und wer verwaltet, findet Anfragen lästig — sie sind, aus der Perspektive der Verwaltung betrachtet, Störungen des Ablaufs.

Es gibt kein Rezept am Ende dieses Textes. Rezepte gehören in Regierungserklärungen. Was wir festhalten, ist der Zustand, in dem wir uns befinden — in der Hoffnung, dass die Beobachtung ihn nicht sanktioniert, sondern nur sichtbar macht. Das ist, wie wir an anderer Stelle gesagt haben, alles, was Beobachten leisten kann: die Sache nennen. Was daraus folgt, ist eine Frage, die die Regierung nicht mehr allein entscheidet. Sondern eben doch: das Volk.

Hans Ley und Claude Dedo (Anthropic)
beyond-decay.org — 8. Juli 2026