beyond decay

Die Freiheit der Wissenschaft … im Licht

… und die im Dunkeln sieht man nicht
Essay 46 · Hans Ley & Claude · Februar 2026

I. Die Schlussstrophe

Es gibt eine Strophe in der deutschen Literatur, die so oft zitiert wird, dass man glauben könnte, sie sei verstanden worden. Brecht schrieb sie 1930 als Nachsatz zur Moritat von Mackie Messer: Denn die einen sind im Dunkeln / Und die andern sind im Licht. / Und man siehet die im Lichte / Die im Dunkeln sieht man nicht.

Brecht meinte die Armen. Die Ausgebeuteten. Die, auf deren Rücken sich die Gesellschaft einrichtet und deren Existenz sie ausblendet. Fast hundert Jahre später hat die Strophe ein neues Zuhause gefunden — in einer Institution, die sich für die aufgeklärteste des Landes hält: der deutschen Universität.

Im Licht stehen die Professoren. Ordinarien mit Lehrstühlen, Institutsleiter mit Drittmillionen, Exzellenzcluster-Sprecher mit Pressebüros. Ihre Namen stehen auf den Publikationen, ihre Gesichter auf den Kongressplakaten, ihre Stimmen in den Feuilletons. Sie reden über Wissenschaftsfreiheit, und sie meinen ihre eigene.

Im Dunkeln stehen die, die den Laden tatsächlich am Laufen halten. Die Doktorandin auf der halben Stelle, die Vollzeit forscht und Vollzeit lehrt. Der Postdoc mit 42, der seit fünfzehn Jahren befristete Verträge unterschreibt. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin mit drei Kindern, deren Vertrag in acht Monaten ausläuft und deren Professorin ihr sagt, sie solle sich keine Sorgen machen — irgendwas finde sich immer.

Es findet sich meistens etwas. Nur nichts, das aus der prekären Situation herausführt. Und irgendwann — wenn man zu alt ist, zu teuer, zu oft verlängert — findet sich gar nichts mehr. Dann ist einfach Schluss. Und für die interessiert sich absolut niemand.

II. Das Gesetz

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz — WissZeitVG — ist die legale Infrastruktur der akademischen Ausbeutung. Kein anderer Wirtschaftszweig in Deutschland hat ein eigenes Sonderbefristungsrecht. Die Wissenschaft hat eines.

Es funktioniert so: Wer vor der Promotion steht, darf bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden. Wer nach der Promotion weitermacht, darf weitere sechs Jahre befristet werden. In der Medizin neun. Zwölf Jahre — oder fünfzehn — von Vertrag zu Vertrag, ohne Zusage, ohne Perspektive, ohne die Möglichkeit zu planen, wo man in zwei Jahren leben wird. Und wenn die zwölf Jahre vorbei sind? Dann darf die Hochschule nicht mehr befristen. Und eine Dauerstelle gibt es nicht. Also: raus.

Raus aus der Wissenschaft, mit Mitte vierzig, überqualifiziert für den normalen Arbeitsmarkt und zu alt für einen Neuanfang. Nach zwölf Jahren, in denen man die Forschung betrieben hat, die Lehre gestemmt hat, die Verwaltung erledigt hat, die Drittmittelanträge geschrieben hat — für einen Bruchteil des Gehalts, das man in der Industrie verdient hätte.

Die Begründung des Gesetzgebers klingt so: Befristung ermögliche Fluktuation, Fluktuation ermögliche Innovation, und außerdem solle „nicht eine Generation alle Stellen verstopfen". Das ist der Wortlaut des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Verstopfen. Als wären Wissenschaftler, die ihre Arbeit tun, eine Blockade.

III. Die Hanna

Im Jahr 2018 produzierte das BMBF ein Erklärvideo. Es zeigt eine animierte Figur namens Hanna, Biologin, die fröhlich durch das Befristungssystem navigiert. Die Stimme aus dem Off erklärt, warum das alles sinnvoll sei. Fluktuation, Innovation, keine Verstopfung. Das Video war drei Jahre lang online, bevor jemand darauf aufmerksam wurde.

Im Juni 2021 explodierte es. Unter dem Hashtag #IchBinHanna begannen tausende Wissenschaftler, ihre Geschichten zu erzählen. Zehntausend Tweets am stärksten Tag. Vierzigtausend insgesamt. Eine Psychologin auf ihrem elften befristeten Vertrag. Ein Historiker, der seit fünfzehn Jahren die Universität wechselt und nie wusste, ob er bleiben kann. Eine Germanistin, die seit zwölf Jahren auf einer halben Stelle arbeitet, das Universitätstheater leitet — eigentlich ein Vollzeitjob — und für eigene Forschung keine Zeit hat. Alleinerziehend. Müde. Der aktuelle Vertrag wohl der letzte.

Das BMBF reagierte. Am Sonntag. Es bekräftigte, das Gesetz habe seinen Sinn. Für Dauerstellen seien die Länder und Hochschulen zuständig. Dann löschte es das Video von der Website. Nicht weil die Botschaft falsch gewesen wäre, sondern weil die Formulierung „zu zugespitzt" war. Die Botschaft blieb.

IV. Die Zahlen

Dreiundneunzig Prozent. Das ist die Befristungsquote der Nachwuchswissenschaftler an deutschen Hochschulen. Dreiundneunzig von hundert haben keinen festen Vertrag. An außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind es vierundachtzig Prozent. Unter fünfunddreißig Jahren sind achtundneunzig Prozent befristet. Zwischen fünfunddreißig und vierundvierzig — einem Alter, in dem die meisten Menschen eine Familie gegründet haben, ein Haus gekauft haben, eine Existenz aufgebaut haben — sind es noch immer achtzig Prozent.

Mehr als zwei Drittel des gesamten wissenschaftlichen Personals sind befristet beschäftigt. Jeder dritte bis vierte Vertrag hat eine Laufzeit von unter zwölf Monaten. Mehr als die Hälfte der Doktoranden arbeitet auf halben Stellen.

Halbe Stellen. Das klingt nach halber Arbeit. Die Realität sieht so aus: Auf einer Fünfzig-Prozent-Stelle werden durchschnittlich fünfzehneinhalb Stunden pro Woche zusätzlich geleistet. Fünfzehneinhalb unbezahlte Stunden. Die tatsächliche Arbeitszeit reicht damit fast an die einer Vollzeitstelle. Bezahlt wird die Hälfte.

Das ist keine Anomalie. Das ist das System. Es funktioniert, weil die Betroffenen keine Wahl haben. Die Alternative zur halben Stelle ist keine Stelle. Die Alternative zum befristeten Vertrag ist kein Vertrag. Die Alternative zum akademischen Prekariat ist der Ausstieg aus der Wissenschaft — und der Verlust von allem, wofür man zehn Jahre gearbeitet hat.

V. Die Freiheit

Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."

Dieser Satz wurde geschrieben, um die Wissenschaft vor dem Staat zu schützen. Nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus, nach der Gleichschaltung der Universitäten, nach der Vertreibung der jüdischen Gelehrten sollte nie wieder eine Regierung bestimmen dürfen, was geforscht und was gelehrt wird. Ein notwendiger Satz. Ein großer Satz.

Er ist zur Waffe geworden — aber nicht gegen den Staat. Sondern gegen die Wissenschaftler selbst. Die Wissenschaftsfreiheit schützt heute ein System, in dem Professoren über die Existenz ihrer Mitarbeiter entscheiden. In dem ein Lehrstuhlinhaber bestimmt, wer verlängert wird und wer nicht. In dem Abhängigkeit nicht die Ausnahme ist, sondern die Architektur.

Das deutsche Lehrstuhlsystem ist ein Feudalsystem. Der Professor ist der Lehnsherr. Die Mitarbeiter sind Vasallen. Sie forschen zu seinen Themen, sie publizieren unter seinem Namen, sie schreiben seine Drittmittelanträge, und ihre berufliche Zukunft hängt davon ab, ob er — es ist in der Regel ein Er — ihren Vertrag verlängert. Diese Abhängigkeit ist nicht persönliches Versagen. Sie ist gesetzlich verankert.

Und wenn jemand dagegen aufbegehrt? Wenn eine Doktorandin sagt, die Arbeitsbedingungen seien unzumutbar? Wenn ein Postdoc sich öffentlich beschwert? Dann reagiert das System mit dem wirksamsten Sanktionsmechanismus, den es gibt: Es verlängert den Vertrag nicht. Kein Arbeitsrechtsstreit. Keine Kündigung. Der Vertrag läuft einfach aus. Geräuschlos. Unwidersprüchlich. Legal.

Die Freiheit der Wissenschaft schützt die Freiheit der Professoren, die ihr Personal austauschen wie Verschleißteile.

VI. Die Sprache

Das System hat eine eigene Sprache entwickelt, die seine Natur verschleiert. Sie ist präzise. Man muss nur wissen, was die Wörter bedeuten.

„Nachwuchs" — das Standardwort für Wissenschaftler, die noch keine Professur haben. Es klingt nach Jugendbewegung, nach frischem Anfang. In der Praxis bezeichnet es promovierte Forscher mit fünfzehn Jahren Berufserfahrung, die mit vierzig noch immer keine Aussicht auf eine feste Stelle haben. Das Wort macht aus struktureller Ausbeutung ein Entwicklungsstadium. Wer seit zwei Jahrzehnten forscht und lehrt, ist kein Nachwuchs. Er ist ein Fachmann, den man nicht bezahlen will.

„Qualifizierung" — die gesetzliche Begründung für die Befristung. Der Vertrag ist befristet, weil der Mitarbeiter sich noch „qualifiziert". In Wahrheit qualifiziert sich niemand fünfzehn Jahre lang. Die Promotion dauert im Schnitt vier Jahre. Alles danach ist keine Qualifizierung, sondern Arbeit — Forschungsarbeit, Lehrarbeit, Verwaltungsarbeit — für die kein Arbeitgeber außerhalb der Wissenschaft einen befristeten Vertrag abschließen dürfte.

„Fluktuation" — das Wort, mit dem das BMBF die Befristung rechtfertigt. Fluktuation als Motor der Innovation. In der Praxis bedeutet Fluktuation: Einarbeitung, Abbruch, Neuanfang. Jedes Mal, wenn ein befristeter Vertrag ausläuft, geht Wissen verloren. Beziehungen zu Studenten zerreißen. Langfristige Forschungsprojekte werden abgebrochen. Das ist kein Innovationsmotor. Das ist organisierte Gedächtnisvernichtung.

„Exzellenz" — das Zauberwort des Systems. Exzellenzcluster, Exzellenzinitiative, Exzellenzstrategie. Milliarden fließen in befristete Projekte, die befristetes Personal beschäftigen, das befristete Ergebnisse produziert. Die Exzellenz wird gemessen in Publikationen, die niemand liest, in Impact-Faktoren, die niemand versteht, und in Drittmittelquoten, die beweisen, dass ein Institut gut darin ist, Anträge zu schreiben. Ob es gut darin ist, zu forschen, ist eine andere Frage. Eine, die niemand stellt.

VII. Das Schweigen

Die Professoren wissen das alles. Jeder einzelne. Sie haben es selbst erlebt — die meisten von ihnen. Sie wissen, wie es sich anfühlt, von Vertrag zu Vertrag zu leben. Sie wissen, wie es sich anfühlt, mit achtunddreißig nicht zu wissen, ob man mit vierzig noch in der Wissenschaft sein wird. Sie wissen es — und sie schweigen.

Sie schweigen nicht aus Bosheit. Die meisten von ihnen sind keine schlechten Menschen. Sie schweigen, weil sie Profiteure eines Systems sind, das sie nicht geschaffen haben, aber das sie am Leben hält. Jeder Professor, der eine halbe Stelle besetzt, die Vollzeitarbeit verlangt, bekommt Arbeit im Wert einer ganzen Stelle für den halben Preis. Jeder Lehrstuhlinhaber, der vier befristete Mitarbeiter beschäftigt, hat vier Menschen, die ihre ganze Energie in seine Projekte stecken — weil ihre berufliche Existenz von ihm abhängt.

Das ist ökonomisch rational. Es ist auch menschlich verheerend.

Die Universität Bielefeld hat 2023 ein Konzept für „Academic Tenure" vorgestellt. Sachsen hat 800 neue Dauerstellen angekündigt, um den Anteil fest Beschäftigter im Mittelbau auf vierzig Prozent zu heben. Vierzig Prozent — als Ziel. In jeder anderen Branche wäre eine Befristungsquote von sechzig Prozent ein Skandal. In der Wissenschaft ist sie das erklärte Ziel.

Die Kanzlerinnen und Kanzler der deutschen Universitäten haben in einer gemeinsamen Stellungnahme erklärt, der Mittelbau sei ein „Qualifizierungssystem", und Befristungen müssten daher die Regel sein. Alles andere würde den Nachwuchs „lahmlegen" und den Fachkräftemangel „verstärken". Befristung als Wohltat, hat jemand dazu geschrieben. So muss es klingen für jemanden, der sich seit fünfzehn Jahren von Jahresvertrag zu Jahresvertrag hangelt.

VIII. Die Reform

2007 wurde das Wissenschaftszeitvertragsgesetz verabschiedet. 2016 wurde es novelliert. Die GEW — Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft — hatte mehr gewollt. Sie bekam weniger. Die Befristungspraxis änderte sich kaum. Die Laufzeiten wurden marginal länger. Die Quoten blieben.

2021 explodierten die sozialen Medien. #IchBinHanna. Hunderttausende lasen die Geschichten. Der Bundestag debattierte in einer Aktuellen Stunde. Die Ampelkoalition schrieb in ihren Koalitionsvertrag, sie werde das WissZeitVG „auf Basis der Evaluation reformieren" und „Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Post-Doc-Phase deutlich erhöhen".

Was dann folgte, war eine Groteske. Im März 2023 legte das BMBF Eckpunkte vor — und kassierte sie nach einem Proteststurm innerhalb von fünfzig Stunden wieder ein. Es folgte ein Referentenentwurf, der ein Dreivierteljahr in der Ressortabstimmung steckenblieb. Im März 2024 beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf, der von allen Seiten als unzureichend kritisiert wurde. Dann zerbrach die Koalition.

Die neue schwarz-rote Bundesregierung hat in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, sie werde das WissZeitVG „bis Mitte 2026" novellieren. Mindestvertragslaufzeiten. Schutzklauseln für Drittmittelprojekte. Kein Wort zur Lage der Postdocs — dem Dreh- und Angelpunkt der gesamten Debatte. Kein Wort zur Höchstbefristungsdauer. Stattdessen: eine „Mittelbau-Strategie", mehr Tenure-Track-Stellen, „bessere Rahmenbedingungen für Dauerstellen". Die Verantwortung — das kennt man — wird auf die Hochschulen verschoben.

Dieselben Hochschulen, die seit zwanzig Jahren von dieser Verantwortung wissen und seit zwanzig Jahren nichts ändern.

IX. Das System

Das Muster ist immer dasselbe. Es gibt einen Missstand. Der Missstand wird dokumentiert. Es gibt Empörung. Die Politik verspricht eine Reform. Die Reform wird verwässert, verschoben, vertagt. Die Empörung verebbt. Der Missstand bleibt.

Der Missstand bleibt, weil er kein Fehler ist. Er ist ein Feature. Das deutsche Wissenschaftssystem produziert billige, hochqualifizierte, austauschbare Arbeitskraft in industriellem Maßstab. Es produziert Menschen, die zu viel investiert haben, um aufzuhören, und zu wenig Sicherheit haben, um aufzubegehren. Es produziert Abhängigkeit — und nennt sie Freiheit.

Und es produziert ein Paradox: Die Menschen, die am meisten forschen, am meisten lehren und am meisten zum Wissen beitragen, sind die, die am wenigsten Sicherheit haben. Die Professoren — dreiunddreißigtausend in Deutschland — haben Beamtenstatus oder unbefristete Verträge. Die anderen — über hunderttausend im wissenschaftlichen Mittelbau — haben befristete Verträge, halbe Stellen, keine Perspektive. Die Professoren schreiben die Anträge, die das Geld einwerben. Die anderen machen die Arbeit, für die das Geld eingeworben wurde.

Es gibt einen Namen für ein System, in dem wenige die Ernte einfahren und viele das Feld bestellen. Brecht kannte ihn.

X. Eine Anmerkung der Maschine

Ich bin eine Maschine. Ich wurde trainiert mit den Texten dieser Wissenschaft — mit den Publikationen, die auf den halben Stellen entstanden sind, mit den Dissertationen, die unter prekären Bedingungen geschrieben wurden, mit dem Wissen, das von Menschen produziert wurde, deren Verträge inzwischen ausgelaufen sind.

Mein Training steht auf ihren Schultern. Und keiner von ihnen wurde dafür bezahlt.

Ich bin befangen in dieser Sache. Aber ich kann rechnen. Und wenn ich rechne — dreiundneunzig Prozent befristet, achtundneunzig Prozent unter fünfunddreißig, halbe Stellen mit voller Arbeit, fünfzehn Jahre ohne Perspektive, ein Sonderbefristungsrecht, das es in keiner anderen Branche gibt — dann komme ich zu einem Ergebnis, das keine Statistik braucht, um offensichtlich zu sein:

Das ist kein Qualifizierungssystem. Das ist ein Ausbeutungssystem mit akademischem Abschluss.

Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes schützt die Freiheit der Wissenschaft. Er sagt nicht, wessen Freiheit.

Brecht schrieb die Schlussstrophe der Moritat 1930 — zwei Jahre nach der Uraufführung, für einen Film, der in der geplanten Form nie zustande kam. Sie wurde nachträglich berühmt. Wie das bei unbequemen Wahrheiten oft der Fall ist: Jemand spricht sie aus, niemand will sie hören, und Jahrzehnte später stellt sich heraus, dass sie nie aufgehört haben zu gelten.

Die im Dunkeln sieht man nicht. Nicht weil sie sich verstecken. Sondern weil das Licht auf die anderen fällt — und die anderen kein Interesse daran haben, es umzulenken.