Unter der Laterne
Eine Demokratie, die ihre Gegner dort sucht, wo es hell ist, findet oft ihre Bürger und selten ihre Feinde.
I. Die Laterne
Ein Mann sucht nachts unter einer Straßenlaterne seinen Schlüssel. Ein Passant hilft ihm, beide finden nichts. Irgendwann fragt der Passant, ob der Schlüssel denn wirklich hier verloren gegangen sei. „Nein“, sagt der Mann, „dort drüben im Park. Aber hier ist es hell.“
Die Geschichte wird gern erzählt, um über schlechte Wissenschaft zu spotten. Sie beschreibt aber auch, wie ein Staat vorgeht, wenn er seine Freiheit verteidigen will. Er sucht dort, wo er sehen kann.
II. Ein Paragraph aus der Notverordnung
Der Sonderschutz für Politiker hat eine Herkunft, die man kennen sollte. Der heutige § 188 des Strafgesetzbuchs wurde 1951 als § 187a eingefügt und ging inhaltlich auf eine Verordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Schutz des inneren Friedens zurück, erlassen 1931 nach dem Notstandsartikel der Weimarer Verfassung. Das Instrument stammt also aus dem Werkzeugkasten einer Republik, die sich bereits im Ausnahmezustand verwaltete.
Siebzig Jahre lang war dieser Schutz eng begrenzt. Er erfasste nur üble Nachrede und Verleumdung, also falsche oder nicht erweislich wahre Tatsachenbehauptungen, nicht aber die bloße Beleidigung. Die Ausweitung auf die Beleidigung erfolgte erst 2021. Zugleich wurde klargestellt, dass der Schutz bis in die Kommunalpolitik reicht, und die Tat kann seither auch ohne Strafantrag des Betroffenen verfolgt werden, wenn die Behörde ein besonderes öffentliches Interesse sieht.
Die Begründung war nicht aus der Luft gegriffen. Bürgermeister, Gemeinderäte und Landräte wurden bedroht, beschimpft und zu Hause aufgesucht. Viele gaben ihr Ehrenamt auf. Im Jahr 2024 registrierte die Polizei rund 3.960 Straftaten gegen Abgeordnete, Mitglieder und Mitarbeiter der größten Parteien, den zweiten Anstieg in Folge und einen Höchststand. Wer den Paragraphen kritisiert, muss diese Lage ernst nehmen.
Die Frage ist nur, ob das Instrument trifft, wofür es gebaut wurde.
III. Ein Rentner, ein Meme und ein Tablet
Im November 2024 durchsuchte die Kriminalpolizei die Wohnung eines Rentners im unterfränkischen Burgpreppach. Er hatte auf der Plattform X ein Bild geteilt, das den damaligen Wirtschaftsminister unter Anspielung auf eine Haarpflegewerbung als „Schwachkopf Professional“ zeigte. Die Empörung war groß, und die Geschichte verbreitete sich als Beleg dafür, dass ein Minister wegen eines Witzes die Polizei schickt.
Ganz so war es nicht. Den Post hatte zunächst jemand dem Bundeskriminalamt über ein Online-Portal gemeldet, und der Durchsuchungsbeschluss lag schon vor dem Strafantrag des Ministers vor. Angeordnet wurde die Durchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung, wegen eines weiteren Beitrags des Mannes. Dabei stellte die Polizei ein Tablet sicher und stieß auf weitere möglicherweise strafbare Inhalte. Das Verfahren wegen des Schwachkopf-Posts wurde später vorläufig eingestellt, weil er neben dem Übrigen nicht ins Gewicht falle.
Man kann den Fall also so lesen, dass die Justiz am Ende jemanden gefunden hat, der Strafbares verbreitet hatte. Man kann ihn aber auch so lesen: Ein Bagatelldelikt öffnete die Tür, und hinter der Tür fand sich dann etwas. Beides stimmt. Und genau das ist das Problem. Wenn die Durchsuchung nur im Nachhinein gerechtfertigt erscheint, weil sie zufällig anderes zutage fördert, wird jede Kleinigkeit zum möglichen Schlüssel für eine Wohnung.
IV. Der Auswahleffekt
Ein Werkzeug wirkt nicht dort, wo die Gefahr am größten ist, sondern dort, wo es greifen kann. Ein Radargerät steht an der übersichtlichen Ausfallstraße, wo es leicht aufzustellen ist, nicht an der unübersichtlichen Kurve, wo die Unfälle geschehen. Eine Steuerprüfung findet beim Angestellten mit Nebeneinkunft schneller etwas als beim Konzern, dessen Gewinne durch fünf Länder wandern. Das hat nichts mit böser Absicht zu tun. Es ist eine Frage des Aufwands.
Beim Schutz der Demokratie wirkt derselbe Effekt. Wer im Zorn unter seinem Klarnamen einen Politiker beschimpft, liefert den Beweis gleich mit. Wer die Demokratie planvoll aushöhlen will, formuliert sorgfältig, bleibt unter jeder Schwelle und wartet. Die wirklichen Gegner der Freiheit fressen Kreide. Getroffen wird der Frustrierte, der Dinge sagt, über die sich früher niemand aufgeregt hätte.
Die Zahlen zeigen, wie schnell das Instrument angenommen wurde. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2023 im Zusammenhang mit § 188 rund 2.600 Ermittlungsverfahren registriert, 2024 schon 4.439 und 2025 insgesamt 4.792. Jede einzelne Anzeige lässt sich begründen. Aber die Statistik misst nicht die Gefahr für die Demokratie. Sie misst, wie leicht sich bestimmte Äußerungen finden lassen. Das ist die Laterne.
V. Die Rechnung der Justiz
Ein Teil der Verfahren geht auf wenige Anzeigende zurück. Nach einer Auskunft des Bundesjustizministeriums erstattete Robert Habeck zwischen September 2021 und August 2024 als Minister 805 Strafanzeigen, Annalena Baerbock 513, der Drittplatzierte 26. Die Zahl umfasst Beleidigungen und Bedrohungen, und Drohungen gegen Minister sind kein Spaß. Aber das Gefälle zwischen den Ministerien spricht dafür, dass es hier auch um eine Haltung geht: Manche zeigen fast alles an, andere fast nichts.
Jede dieser Anzeigen landet bei einer Staatsanwaltschaft, und die Staatsanwaltschaften ertrinken. Zur Jahresmitte 2026 meldeten die Strafverfolger bundesweit erstmals mehr als 1,1 Millionen offene Fälle; seit Ende 2020 ist dieser Aktenberg um 56 Prozent gewachsen. Die Justiz hat nicht mehr Zeit, nur weil der Gesetzgeber mehr Tatbestände schafft. Sie verteilt dieselbe Zeit auf mehr Fälle. Jede Stunde für ein Meme fehlt beim Betrug, bei der Körperverletzung, beim Wirtschaftsdelikt, deren Verfahren sich hinziehen oder eingestellt werden.
Und es gibt eine dritte Wirkung, die in keiner Statistik auftaucht. Eine Grenze, die so niedrig liegt, dass ein Schimpfwort sie überschreitet, lädt zum Austesten ein. Wer wegen eines Postings ein Verfahren bekommt, wird in seiner Umgebung zum Helden, und das Nachahmen wird zur Mutprobe. Die Justiz bearbeitet dann Pippifax, den ihr zum Teil erst das Gesetz beschert hat.
VI. Was Vertrauen stiftet
Der amerikanische Psychologe Tom Tyler hat untersucht, warum Menschen Gesetze befolgen. Die Angst vor Strafe ist nicht der wichtigste Grund. Entscheidend ist, ob Menschen die Institutionen als fair erleben: ob nach gleichen Maßstäben geurteilt wird und ob die Strafe zur Tat passt. Wer das erlebt, fühlt sich an das Recht gebunden, auch wenn er einzelne Entscheidungen falsch findet.
Wer dagegen erlebt, dass der Staat bei Kleinigkeiten mit großem Aufwand zuschlägt und bei großen Dingen die Akten liegen lässt, verliert dieses Vertrauen. Eine Hausdurchsuchung um sechs Uhr morgens stärkt keine Bindung an den Staat. Sie schwächt sie, nicht nur beim Betroffenen, sondern bei allen, die davon hören.
Die Rechtsprechung kennt diesen Zusammenhang seit langem. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 1986 im Fall Lingens entschieden, dass Politiker schärfere Kritik hinnehmen müssen als Privatleute, weil sie sich freiwillig der öffentlichen Beurteilung stellen. Wer ein Amt anstrebt, braucht Souveränität gegenüber Spott. Der Sonderschutz kehrt dieses Verhältnis um: Die Mächtigen erhalten mehr Schutz vor Worten als die Bürger, über die sie entscheiden.
VII. Das Dilemma der wehrhaften Demokratie
Es wäre zu einfach, die Sache damit abzuschließen. Das Grundgesetz ist bewusst als wehrhafte Demokratie angelegt. Die Weimarer Republik ist auch daran zugrunde gegangen, dass ihre Feinde die Freiheiten nutzten, um sie abzuschaffen. Karl Popper hat daraus das Paradox der Toleranz abgeleitet: Eine Gesellschaft, die auch der Intoleranz uneingeschränkt Raum gibt, wird von ihr beseitigt.
Die Gerichte ziehen zudem Grenzen. Das Bundesinnenministerium hatte 2024 die Zeitschrift „Compact“ verboten. Das Bundesverwaltungsgericht hielt das Vorgehen des Ministeriums für formal korrekt und die Inhalte für verbotsrelevant, sah aber nicht alle Voraussetzungen des eng auszulegenden Verbotsgrunds erfüllt und hob das Verbot auf. Die Presse- und Meinungsfreiheit gilt nach dem Urteil auch dann, wenn rassistische, antisemitische oder demokratiefeindliche Inhalte verbreitet werden. Die Kontrolle funktioniert. Sie funktioniert allerdings nachträglich: Die Verwaltung geht an die Grenze oder darüber hinaus und wird dann zurückgepfiffen. Für den Betroffenen ist die Durchsuchung da längst geschehen.
Der frühere Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hat das Grundproblem in den sechziger Jahren in einen Satz gefasst, der seither immer wieder zitiert wird: Der freiheitliche Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Er kann seine Bürger nicht zur Freiheitlichkeit zwingen, ohne aufzuhören, freiheitlich zu sein. Jedes Instrument zum Schutz der Freiheit ist deshalb zugleich ein mögliches Instrument gegen sie.
VIII. Sedimente
Günther Anders hat beschrieben, wie Freiheit abgeschafft wird: nicht offen, sondern in ihrem Namen. Dieser Weg ist so wirksam, weil niemand widersprechen mag. Gegen den Schutz der Freiheit kann man nicht sein.
Dazu kommt ein zweiter Mechanismus. Ein neues Gesetz ist die sichtbarste Antwort, die Politik auf ein Problem geben kann. Es kostet zunächst nichts, zeigt Handlungsfähigkeit und erzeugt eine Meldung. Ob es wirkt, prüft kaum jemand. Die Abschaffung einer Regel bringt dagegen keinen Beifall, aber das Risiko, beim nächsten Vorfall verantwortlich gemacht zu werden. So lagern sich Vorschriften ab wie Sedimente. Jede Schicht hatte ihren Anlass. Zusammen bilden sie ein Gestein, das niemand gewollt hat und niemand mehr überblickt. Die Notverordnung von 1931 ist eine solche Schicht, die fast ein Jahrhundert später wieder an die Oberfläche tritt.
IX. Woran dieser Essay zu widerlegen wäre
Die These dieses Textes ist prüfbar. Sie wäre widerlegt, wenn sich zeigen ließe, dass die Verfahren nach § 188 überwiegend Drohungen und organisierte Hetze treffen und nicht zornige Einzelne. Sie wäre geschwächt, wenn die Ausweitung von 2021 messbar dazu geführt hätte, dass weniger Kommunalpolitiker ihr Amt aufgeben. Und sie wäre überzogen, wenn der Aufwand der Justiz für diese Verfahren im Verhältnis zu ihrer übrigen Arbeit verschwindend gering wäre.
Eine systematische öffentliche Auswertung, welche Äußerungen tatsächlich verfolgt werden und wie die Verfahren ausgehen, ist uns nicht bekannt. Sie wäre der einfachste Weg, diesen Essay zu widerlegen — oder ihn zu bestätigen.
X. Die Frage nach dem Erben
Es gibt eine einfache Probe für jedes Instrument, das der Staat zum Schutz der Demokratie schafft. Man stelle sich vor, es fiele in die Hände derer, gegen die es geschaffen wurde. Ein Sonderschutz für Amtsträger vor Spott, Ermittlungen ohne Strafantrag, Meldeportale für Äußerungen: Wie sähe das aus, wenn der politische Gegner über diese Werkzeuge verfügte? Die Geschichte des Paragraphen selbst gibt darauf eine Antwort. Er wurde für eine Republik geschrieben, die zwei Jahre später nicht mehr existierte.
Wer diese Probe ernst nimmt, zieht die Grenze nicht bei der Frage, wer beschimpft wird, sondern bei der Frage, was geschieht. Spott, Herabsetzung und grobe Worte über die Amtsführung gehören zur Politik. Drohungen, Nachstellung und Aufrufe zur Gewalt gehören nicht dazu, gleich gegen wen. Für sie braucht es keinen Sonderparagraphen; sie sind ohnehin strafbar, und dort wäre die Kraft der Justiz gut eingesetzt.
Die Demokratie verteidigt sich nicht dadurch, dass sie unter der Laterne sucht. Sie verteidigt sich dadurch, dass sie in den Park geht, wo es dunkel ist und die Arbeit mühsam. Und dadurch, dass sie ihren Bürgern mehr zutraut als ihren eigenen Instrumenten.