Wer bezahlt den freien Erfinder?
Niemand wird zum freien Erfinden gezwungen. Es ist eine freie Tätigkeit wie die des Künstlers oder des Schriftstellers, und ihr Bestand hängt davon ab, dass sie sich trägt. Die Frage lautet daher von Anfang an nicht, was der einzelne Erfinder verdient, sondern ob eine Gesellschaft die Klasse von Ergebnissen, die nur so entstehen können, behalten will.
I. Eine gesellschaftliche Frage
Niemand wird zum freien Erfinden gezwungen. Es ist eine freie Tätigkeit wie die des Künstlers, des Schriftstellers oder des selbständigen Handwerkers: Wer sie wählt, wählt sie, und wer sich nicht damit tragen kann, hat sein Handwerk nicht gefunden. Das ist systemisch konsequent, und es gilt für jede freie Tätigkeit ohne Ausnahme.
Die Frage, wer den freien Erfinder bezahlt, ist deshalb keine private. Sie lautet nicht: was muss der einzelne Erfinder tun, um zu überleben? Wer diese Frage stellt, verwechselt eine Berufswahl mit einem Anspruch. Sie lautet: Braucht eine Gesellschaft freie Erfinder, und was verliert sie, wenn sie aussterben?
Das ist keine rhetorische Frage. Sie hat eine sachliche Antwort, wenn man die Klasse von Ergebnissen benennt, die nur aus freier Tätigkeit entsteht — und die andere Zugänge nicht liefern können. Die Antwort kann „ja“ lauten oder „nein“. Beides ist zulässig. Nicht zulässig ist, die Frage nicht zu stellen und die Antwort täglich zu geben.
II. Die sechs Antworten, die existieren
Um zu sehen, was das System heute produziert, zählt man durch, wie die Frage überhaupt beantwortet wird — für die verschiedenen Träger der Tätigkeit.
Der Angestellte. Deutschland hat hierfür sogar ein Gesetz. Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz muss der Arbeitgeber eine Vergütung zahlen; sie berechnet sich als Erfindungswert mal Anteilsfaktor. Der Erfindungswert wird typischerweise per Lizenzanalogie gebildet — aus einem angenommenen Umsatz und einem branchenüblichen Lizenzsatz. Die Schiedsstelle beim Patentamt setzt den Anteilsfaktor typischerweise zwischen zehn und fünfundzwanzig Prozent an, die Mindestpunktzahl ergibt zwei Prozent. Ein Rechenbeispiel aus der Ingenieurpresse: bei einem Erfindungswert von 31.250 Euro und einem Anteilsfaktor von 13 Prozent ergibt sich eine Vergütung von 4062,50 Euro. Der Kommentar dazu lautet, viele Erfinder seien über diese Höhe enttäuscht.
Der Angestellte hat damit einen Zahler. Was das Gesetz nicht leistet, ist eine andere Sache: es zahlt nur denen, die ohnehin bezahlt werden. Der Angestellte bekommt Gehalt für seine Zeit; die Erfindung ist ein Zuschlag darauf. Der freie Erfinder fällt aus dem Anwendungsbereich heraus, weil er keinen Arbeitgeber hat.
Der Lizenzgeber. Er wird aus dem Umsatz eines anderen bezahlt. Dafür braucht er einen Träger, der die Sache in den Markt bringt, und die Fähigkeit, seine Rechte durchzusetzen. Beides kostet, bevor es einbringt. Und die Erfahrung lehrt, dass Lizenzverträge häufig enden, bevor das Geld beginnt.
Der Gründer. Er wird über Anteile bezahlt, aber erst, wenn er den Nachweis finanziert hat, den niemand ihm abnimmt. Wer keine Referenz hat, bekommt keinen Auftrag; wer keinen Auftrag hat, erwirbt keine Referenz. Und wenn ihm jemand Geld gibt, dann meist zu Bedingungen, die für ein laufendes Geschäft gemacht sind und nicht für eine Entwicklung: Zinsen ab dem dritten Monat, bei einer Maschine, die Jahre braucht.
Der Berater. Er wird für Stunden bezahlt, und das funktioniert. Nur verkauft er dabei genau das Wissen, das den Wert dessen ausmacht, was er behalten wollte. Je besser er berät, desto weniger braucht man ihn.
Der Verkäufer. Er tritt die Rechte ab, einmalig, zu einem Preis, der zu einem Zeitpunkt gebildet wird, an dem noch niemand weiß, was die Sache wert ist. Der Preis ist deshalb systematisch zu niedrig — nicht aus Bosheit, sondern weil er nicht anders gebildet werden kann.
Niemand. Das ist die häufigste Antwort und die statistisch normale.
III. Warum es keine siebte gibt
Man könnte meinen, hier fehle bloß ein Markt, den jemand erfinden müsste. Das ist nicht so. Der Grund ist härter.
Was der Erfinder anbietet, ist zum Zeitpunkt des Angebots nicht bewertbar — und wenn es bewertbar ist, braucht man ihn nicht mehr. Eine Erfindung, deren Wert sich zuverlässig beziffern ließe, wäre bereits ein Produkt. Der Zahlungszeitpunkt und der Bewertungszeitpunkt fallen prinzipiell auseinander, und zwar in dieser Richtung, nicht in der anderen.
Dazu kommt eine zweite Sperre, die Kenneth Arrow 1962 beschrieben hat und die seither das Informationsparadoxon heißt. Der Käufer einer Idee kann ihren Wert nicht beurteilen, bevor er sie kennt — und sobald er sie kennt, braucht er sie nicht mehr zu kaufen. Deshalb gibt es keinen funktionierenden Markt für Ideen, sondern nur Ersatzkonstruktionen: Patente, Geheimhaltungsvereinbarungen, Vertrauen. Alle drei sind teuer, und alle drei schützen den Erfinder nur so weit, wie er die Mittel hat, sie durchzusetzen.
Damit ist die Sache beschrieben: Bezahlung setzt Bewertung voraus, Bewertung setzt Existenz voraus, Existenz setzt Bezahlung voraus. Es ist derselbe Zirkelschluss wie bei der Marktanalyse, nur eine Ebene tiefer — hier trifft er nicht die Erfindung, sondern die Person.
IV. Der Existenzbeweis
Man könnte an dieser Stelle aufhören und sagen: unlösbar. Das wäre falsch, denn es gibt einen Fall, in dem es gelöst wurde.
Chester Carlson erfand 1938 die Elektrofotografie. Er zeigte sie mehr als zwanzig Unternehmen; alle lehnten ab, auch der National Inventors Council. Er nannte es später ein geradezu enthusiastisches Maß an Desinteresse.
1944 schloss das Battelle Memorial Institute in Columbus, Ohio, einen Vertrag mit ihm. Battelle war kein Unternehmen und keine Behörde, sondern ein aus einem Stiftungsvermögen finanziertes Forschungsinstitut. Es kaufte die Erfindung nicht, es förderte sie nicht — es beteiligte sich. Carlson trat sechzig Prozent aller künftigen Erträge ab und behielt vierzig. Das Geld des Instituts reichte nicht ganz; er musste selbst noch 5000 Dollar beisteuern.
1947 gab Battelle eine Lizenz an die kleine Haloid Company weiter. 1956 machte die Xerografie vierzig Prozent von Haloids Umsatz aus. Aus der Beteiligung wurden für Carlson 21.200 Aktien und eine jährliche Gewinnbeteiligung von 1,2 Prozent — die Grundlage seines späteren Vermögens.
Drei Dinge an diesem Vertrag sind entscheidend, und keines davon ist Zufall.
Battelle brauchte keine Marktprognose. Es hatte eigenes Vermögen und musste niemandem erklären, wie groß der Markt für Trockenkopien im Jahr 1944 sei. Diese Frage war nicht beantwortbar, und das Institut musste sie nicht beantworten.
Battelle konnte warten. Zwischen Vertrag und Ertrag lagen mehr als zehn Jahre. Keine Bank, kein Fonds, kein Förderprogramm mit Verwendungsnachweis hält das aus.
Und Battelle nahm einen Anteil, keine Schuld. Sechzig Prozent sind sehr viel; Carlson hat teuer bezahlt. Aber sechzig Prozent von etwas sind mehr als hundert Prozent von nichts, und vor allem: Ein Anteil wächst mit dem Erfolg und verschwindet mit dem Misserfolg. Eine stille Beteiligung, die ab dem dritten Monat steigende Zinsen verlangt, tut das Gegenteil. Sie wächst mit dem Misserfolg.
V. Was in Deutschland an dieser Stelle steht
Wenig, und nichts von dieser Bauart.
Die Fraunhofer-Institute werden für Auftragsforschung bezahlt; der Auftraggeber bringt die Fragestellung mit. Die Steinbeis-Zentren vermitteln Beratungsleistung gegen Honorar. Die Förderprogramme verlangen einen Verwendungsnachweis und, vor allem, eine Aussage über den Markt. Die Beteiligungsgesellschaften verlangen dieselbe Aussage und dazu Sicherheiten. SPRIND ist der einzige Versuch, davon abzurücken, und auch dort entscheidet ein Gremium über ein Vorhaben, nicht über eine Person.
Was fehlt, ist eine Einrichtung, die eigenes Vermögen hat, einen Anteil nimmt statt einer Gebühr, und warten kann. Das ist keine exotische Forderung. Es ist die Beschreibung von Battelle, und Battelle existiert seit 1929.
Stattdessen gibt es ein Muster, das wir an anderer Stelle beschrieben haben. Eine Beteiligungsgesellschaft, 1985 nach amerikanischem Vorbild gegründet, um genau diese Lücke zu schließen, verwaltet heute über drei Milliarden Euro und beteiligt sich ausschließlich an etablierten mittelständischen Unternehmen. Sie hat ihren Kurs korrigiert, ohne je darzulegen, warum die Frühphasenfinanzierung bei ihr nicht funktionierte. Eine Korrektur ohne Befund ist aber keine Selbstprüfung, sondern ein Ausweichen, das wie Lernen aussieht.
VI. Die logische Konsequenz
Aus dem Vorstehenden lässt sich die Frage, wer den freien Erfinder in Deutschland bezahlt, klar beantworten: niemand. Der Markt nicht, weil er nicht bewerten kann, was noch nicht existiert. Der Staat nicht, weil er eine Marktaussage verlangt, die es an dieser Stelle nicht gibt. Der Lizenznehmer nicht, weil er aus Erträgen zahlt, die später kommen oder gar nicht. Der Käufer nicht, weil sein Preis vor der Bewertung gebildet wird.
Aus der Perspektive der freien Berufswahl ist das nicht zu beanstanden. Wer die Tätigkeit wählt, wählt auch die Bedingungen. Wer sich nicht tragen kann, hat sich falsch entschieden oder ist nicht gut genug. Bis hierher gilt die Regel, die für jede freie Tätigkeit gilt.
Nur setzt der Selektionsmechanismus an einer Stelle an, die er nicht abbildet. Er sortiert nicht schlechte freie Erfinder aus, sondern das Handwerk selbst.
Der Grund steht in Abschnitt III. Was ein freier Erfinder anbietet, ist zum Zeitpunkt des Angebots strukturell nicht bewertbar. Wer die Fähigkeit haben will, sich zu tragen, muss also etwas anderes anbieten als die Erfindung — Beratung, Analyse, Auftragsentwicklung, Lehre. Das ist bezahlbar. Nur ist es dasselbe, was ein Angestellter auch tut, und es bringt keine Ergebnisse hervor, die ein Angestellter nicht ebensogut brachte. Der Selektionsdruck läuft nicht auf gute freie Erfinder, sondern auf keine.
Wer die Klasse behalten will, muss die Bedingungen der Selektion ändern. Wer die Bedingungen nicht ändert, entscheidet sich für die Auswahl gegen die Klasse.
VII. Was die Gesellschaft dabei verliert
Die Frage, was verloren geht, hat eine sachliche Antwort. Sie liegt in einer Klasse von Ergebnissen, die niemand hätte bestellen können — weil die Kategorie, unter die sie gehören, im Moment ihrer Entstehung noch nicht existierte.
Der Fall Carlson ist einer davon, und er ist deshalb nicht ausnahmehaft, sondern typisch. Das amerikanische Nationale Erfinderamt lehnte 1938 ab, weil es die Frage „wo ist der Markt für Trockenkopien?“ für nicht beantwortbar hielt. Sie war nicht beantwortbar. Der Markt entstand erst durch die Erfindung selbst. Jede Auswahl, die eine Marktaussage zur Eintrittsbedingung macht, sortiert die gesamte Klasse dieser Ergebnisse zuverlässig aus.
Die Klasse besteht aus Ergebnissen, die drei Merkmale teilen: kein bestehender Auftraggeber hätte sie in Auftrag geben können; kein bestehender Wettbewerber hätte sie in seiner Roadmap gehabt; und ihr Wert war zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nicht bezifferbar. Das sind nicht viele Ergebnisse. Aber es sind diejenigen, die die Kategorien selbst verschieben — und ohne die keine der Kategorien vorhanden wäre, die man heute für selbstverständlich hält.
Diese Klasse verschwindet nicht, weil die Menschen fehlen, die sie hervorbringen könnten. Sie verschwindet, weil die Bedingungen, unter denen sie entsteht, systematisch entzogen werden: der Zugang zu Kapital, das keine Marktprognose verlangt; die Zeit, die keine Meilensteine kennt; ein Vertragsrahmen, der einen Anteil vergibt und keine Schuld einträgt. Wer diese Bedingungen nicht hat, tut etwas anderes. Er tut es nicht schlechter, aber er tut nicht mehr dies.
VIII. Was folgt — für die Gesellschaft
Keine Ratschläge an Einzelne. Nur zwei Optionen, zwischen denen zu wählen wäre.
Erstens: ohne die Klasse auskommen. Das ist eine legitime Wahl. Alle Ergebnisse, die einen bestehenden Auftraggeber, einen bezifferbaren Markt und eine planbare Zeitspanne haben, entstehen weiter — in Fraunhofer-Instituten, in Unternehmen, in Programmen mit Verwendungsnachweis. Die Klasse, die diese Merkmale nicht erfüllt, entsteht dann anderswo, oder gar nicht. Beides ist zu akzeptieren, wenn die Entscheidung so getroffen wurde.
Sie wird gegenwärtig aber nicht so getroffen. Sie wird getroffen, ohne benannt zu werden — durch das Fehlen der einen Einrichtung, die die Klasse tragen würde, und durch das gleichzeitige Reden über Innovation, das ohne diese Klasse leer bleibt.
Zweitens: die Einrichtung bauen. Ihre Bauform ist bekannt und in Abschnitt IV beschrieben. Sie hat drei Eigenschaften und keine mehr: Vermögen statt Etat (damit sie nicht rechenschaftspflichtig ist gegenüber einer Marktprognose, die es nicht gibt), Anteil statt Gebühr (damit sie mit Erfolg wächst und mit Misserfolg verschwindet, statt umgekehrt), Geduld statt Meilenstein (damit sie den Zeitrahmen aushält, in dem sich die Bewertbarkeit erst herausbildet). Ob man sie Stiftung nennt, Institut oder Genossenschaft, ist zweitrangig; entscheidend sind die drei Eigenschaften.
Was nicht geht, ist die dritte Option, die praktisch gewählt wird: das Neue behaupten zu wollen und die eine Bauform zu verweigern, die es erzeugen kann. Die Behauptung wird durch die Verweigerung widerlegt.
IX. Schluss
Die Frage, ob Deutschland freie Erfinder braucht, ist keine, die freie Erfinder beantworten. Es ist eine, die die Gesellschaft beantwortet.
Die Antwort wird derzeit gegeben, ohne dass die Frage gestellt wird. Wer sie stellt und mit „nein“ beantwortet, hat einen ehrlichen Standpunkt. Wer sie stellt und mit „ja“ beantwortet, muss die Bauform benennen, in der eine Ja-Antwort trägt. Wer die Frage weiter nicht stellt, hat sich ohne es zu sagen für „nein“ entschieden.