Die stille Stilllegung
Warum dem Mittelstand nicht die Aufträge ausgehen, sondern die Nachfolger, und was dagegen helfen könnte.
„Was du ererbt von deinen Vätern hast,
Erwirb es, um es zu besitzen.“
Johann Wolfgang von Goethe, Faust I
I. Dreihundert am Tag
In Deutschland gibt es 3,87 Millionen mittelständische Unternehmen. Bis Ende 2029 wollen 545.000 ihrer Inhaber den Betrieb übergeben. 569.000 wollen ihn schließen. Zum ersten Mal planen mehr Inhaber das Ende als die Übergabe. So steht es im Nachfolge-Monitoring der KfW vom Januar 2026.
Rechnet man die geplanten Schließungen auf das Jahr um, sind es rund 114.000, also mehr als dreihundert an jedem Tag. Die Bäckerei, deren Meister keinen Gesellen findet, der übernehmen will. Der Elektrobetrieb mit acht Leuten, dessen Kinder in München in Büros sitzen. Der Werkzeugbauer, der seit vierzig Jahren dieselben drei Großkunden beliefert. Keiner dieser Betriebe geht in Konkurs. Sie hören einfach auf. Kein Insolvenzverwalter, keine Schlagzeile. Eine stille Stilllegung.
Der Grund ist zunächst das Alter. 57 Prozent der Inhaber sind 55 Jahre oder älter, vor zwanzig Jahren waren es 20 Prozent. Die Generation, die in den achtziger und neunziger Jahren gegründet oder übernommen hat, geht in den Ruhestand. Und hinter ihr steht zu wenig nach. Bei den Industrie- und Handelskammern suchten 2024 fast 10.000 Inhaber einen Nachfolger. Interessenten gab es 4.016.
II. Was mit einem Betrieb verloren geht
Nicht jede Schließung ist ein Verlust. Viele Kleinstbetriebe hängen an ihrem Inhaber und wären ohne ihn ohnehin nicht lebensfähig. Strukturwandel gehört zu einer Marktwirtschaft. Fair ist auch dies: Eine große französische Studie fand, dass übernommene Betriebe kaum häufiger überleben als Neugründungen. Eine Übernahme ist kein sicherer Weg.
Aber mit einem gesunden Betrieb, der schließt, verschwindet mehr als ein Eintrag im Handelsregister. Es verschwinden Arbeitsplätze, meist in Kleinstädten, wo es keine Alternativen gibt. Es verschwindet ein Zulieferer, der einem größeren Unternehmen seit Jahrzehnten Teile liefert, die sonst niemand in dieser Qualität macht. Und es verschwindet etwas, das in keiner Bilanz steht: das Wissen des Inhabers. Welcher Kunde wie tickt. Warum die Maschine genau so eingestellt ist. Welche Fehler man in dreißig Jahren schon gemacht hat. Dieses Wissen lässt sich nicht verkaufen. Es lässt sich nur weitergeben, von Mensch zu Mensch, über Monate.
Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn zählt für 2026 bis 2030 rund 186.000 Unternehmen, die so attraktiv sind, dass ein Nachfolger davon leben könnte. Bemerkenswert ist, dass diese Zahl stagniert, obwohl die Inhaber älter werden. Der Grund: Wegen der schlechten Wirtschaftslage lohnt sich eine Übernahme seltener. Es fehlen also nicht nur Nachfolger, es fehlt auch die Aussicht, dass sich das Wagnis rechnet.
III. Woran es scheitert
Die Inhaber nennen der KfW ihre Hürden. 69 Prozent finden keinen passenden Nachfolger. 45 Prozent nennen die Bürokratie, 32 Prozent rechtliche und steuerliche Fragen, 18 Prozent die Finanzierung. Wer schließen will, nennt am häufigsten das fehlende Interesse in der Familie (47 Prozent) und gleich danach die Bürokratie (42 Prozent). Das sind zwölf Prozentpunkte mehr als bei der vorigen Befragung, ein Rekord.
Dazu kommt der Preis. Im Mittel erwarten die Inhaber knapp 500.000 Euro, im Median 375.000. Die Kammern stellen fest, dass gut ein Drittel der Übergeber überhöhte Preisvorstellungen hat und fast vier von zehn zu spät mit der Suche beginnen. Vier von zehn Nachfolgern haben Probleme mit der Finanzierung. Wer dreißig ist und kein Vermögen geerbt hat, bekommt eine halbe Million nicht ohne Weiteres.
Kurz gesagt: Der Alte will zu spät zu viel, der Junge hat zu wenig, und dazwischen liegen Formulare.
IV. Was es schon gibt
Es wäre unfair zu behaupten, der Staat tue nichts. Seit 2006 gibt es nexxt-change, eine bundesweite Nachfolgebörse von Wirtschaftsministerium, KfW, Kammern und Verbänden. Die Kammern beraten. Das BAFA bezuschusst Unternehmensberatungen, im Westen mit höchstens 1.750 Euro, wobei Nachfolge nicht ausdrücklich genannt ist und die Richtlinie Ende 2026 ausläuft. Die KfW finanziert Übernahmen mit bis zu 500.000 Euro, und eine Bürgschaftsbank übernimmt das gesamte Ausfallrisiko der Hausbank. In Bayern gibt es Darlehen der LfA und eine Offensive „Unternehmensnachfolge.Bayern“ mit Kammern und Ministerium.
Und doch: Die Bürgschaftsbanken haben zuletzt bundesweit nur 1.896 Bürgschaften für Nachfolgen zugesagt, in Bayern ganze 42. Bei mehr als hunderttausend Übergaben im Jahr ist das ein Tropfen.
Das Problem ist nicht das fehlende Angebot, sondern seine Zersplitterung. Ein Inhaber kurz vor dem Ruhestand müsste sich durch Börse, Kammer, Berater, Hausbank, Förderbank und Bürgschaftsbank arbeiten, jede mit eigenen Formularen. Und die teuerste Phase einer Übergabe wird von niemandem gefördert: die Zeit, in der der Alte und der Neue nebeneinander arbeiten und der Betrieb zwei Chefs bezahlt.
V. Was andere besser machen
Frankreich hat diese Phase 2005 gesetzlich geregelt. Der Verkäufer kann den Käufer nach der Übergabe zwei bis zwölf Monate lang als Tutor begleiten, bezahlt oder unbezahlt, und darf in dieser Zeit seine Rente weiter beziehen. Die staatliche Förderbank Bpifrance bietet für Übernahmen Darlehen ohne Sicherheiten, zinslose Ehrendarlehen bis 80.000 Euro und eine eigene Börse mit über 45.000 Inseraten.
Großbritannien hat 2014 den Employee Ownership Trust eingeführt: Wer seinen Betrieb an eine Treuhand für die Belegschaft verkauft, zahlt weniger Steuer auf den Veräußerungsgewinn. Inzwischen gibt es rund 2.470 Unternehmen in Mitarbeiterhand, allein 2024 kamen 681 hinzu. In den USA sind über 15 Millionen Menschen über Mitarbeiterbeteiligungspläne an ihren Firmen beteiligt. Italien hat seit 1985 ein Gesetz, das Belegschaften hilft, ihren Betrieb als Genossenschaft zu übernehmen. Bis 2014 entstanden so 257 Betriebe mit mindestens 9.500 Arbeitsplätzen. Österreich bildet Nachfolger in einem eigenen Programm aus, NextGen4Austria.
Deutschland dagegen erlaubt seinen Beschäftigten, Anteile am eigenen Betrieb bis 2.000 Euro im Jahr steuerfrei zu erwerben. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, bei der das Kapital im Betrieb bleibt und die Nachfolge nicht gekauft werden muss, existiert seit März 2026 als Rahmenkonzept zweier Ministerien. Ein Gesetzentwurf fehlt. Wir haben sie in „Europa und die Megamaschine“ beschrieben.
VI. Die Hochschule
Wer einen Betrieb übernehmen will, braucht zweierlei: Er muss die Technik verstehen und einen Betrieb führen können. Er muss einen Betrieb bewerten, eine Übernahme finanzieren, eine Belegschaft gewinnen, die dem Alten treu war, und einen Kaufvertrag lesen. Fachhochschulen verbinden Technik und Praxis schon heute. Sie sind der natürliche Ort für eine solche Ausbildung.
Was es gibt, ist wenig. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hatte einen eigenen Bachelor für Gründung und Nachfolge. Er wird zum Wintersemester 2026/27 durch einen allgemeinen Studiengang „Entrepreneurship“ ersetzt, in dem Nachfolge nur noch ein Thema unter vielen ist. Daneben gibt es Zertifikate und Zusatzmodule, in Koblenz, Nordhausen, Frankfurt an der Oder, einen berufsbegleitenden MBA in Deggendorf und einen privaten Master für Kinder aus Unternehmerfamilien in Friedrichshafen für knapp 25.000 Euro. Bei mehr als hunderttausend Übergaben im Jahr ist das nichts.
Unser Vorschlag: eine Vertiefung „Unternehmensnachfolge“ in den Studiengängen Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik und Betriebswirtschaft an Fachhochschulen. Mit Unternehmensbewertung, Übernahmefinanzierung, Gesellschafts- und Steuerrecht, Führung im übernommenen Betrieb. Und mit einem Praxissemester, das ein Tandem ist: ein halbes Jahr an der Seite eines Inhabers, der übergeben will. Aus manchem Tandem wird eine Übergabe.
VII. Eine Nachfolge-Agentur
Dazu gehört eine Institution, die eine Übergabe von Anfang bis Ende begleitet. Damit sie nicht zur nächsten Behörde wird, müsste sie anders gebaut sein als die vorhandenen.
Ein Lotse statt eines weiteren Schalters. Jede Übergabe bekommt einen festen Ansprechpartner, der Börse, Kammer, Bank und Förderung für den Inhaber koordiniert. Er ersetzt die vorhandenen Stellen nicht, er verbindet sie.
Ein Tandemlohn. Für bis zu zwei Jahre übernimmt die Förderung einen Teil des Gehalts des künftigen Nachfolgers, solange er an der Seite des Inhabers lernt. Das französische Tutorat zeigt, dass sich diese Phase regeln lässt. Wir würden sie nicht nur erlauben, sondern bezahlen.
Abgesicherte Verkäuferdarlehen. Stundet der Alte einen Teil des Kaufpreises, sichert eine Bürgschaft dieses Darlehen ab. Der Nachfolger braucht weniger Eigenkapital, der Verkäufer hat eine Sicherheit, und beide bleiben am Gelingen interessiert.
Ein eigener Weg für die Belegschaft. 28 Prozent der Inhaber können sich vorstellen, an ihre Mitarbeiter zu übergeben. Dafür braucht es einen Mustervertrag, eine Finanzierung und eine passende Rechtsform. Italien und Großbritannien zeigen, wie das geht. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen wäre die deutsche Antwort, wenn sie endlich Gesetz würde.
Ruhe für den Neuen. In den ersten zwei Jahren nach der Übergabe werden Melde- und Berichtspflichten auf das gesetzliche Minimum begrenzt. Wer gerade einen Betrieb übernimmt, sollte ihn führen dürfen, statt Formulare auszufüllen.
Gemessen am Ergebnis. Die Agentur wird nicht an Beratungen, Inseraten oder Krediten gemessen, sondern an der Zahl der Betriebe, die fünf Jahre nach der Übergabe noch bestehen. Öffentlich, jedes Jahr.
Mit Verfallsdatum. Die Agentur wird für zehn Jahre gegründet, die Zeit der großen Nachfolgewelle. Danach endet sie automatisch, wenn ihre Wirkung nicht nachgewiesen ist. Das ist die Regel, die wir in „Herzkrank. Und niemand operiert.“ für Vorschriften vorgeschlagen haben, angewandt auf eine neue Institution. Und sie muss ein Dienstleister sein, der eine Übergabe durchträgt, kein Torwächter, der Anträge sortiert.
VIII. Die falsche Debatte
Am 12. und 13. Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen. Die öffentliche Debatte dreht sich darum, ob die Erben großer Familienunternehmen zu wenig zahlen. Das ist eine berechtigte Frage. Aber für die meisten der hunderttausend Betriebe, die jedes Jahr schließen, stellt sie sich gar nicht. Sie haben kein Steuerproblem. Sie haben keinen Erben.
Ein geschlossener Betrieb zahlt keine Steuer mehr, beschäftigt niemanden mehr und bildet niemanden mehr aus. Was eine Nachfolge-Agentur kosten würde, ist eine Rechnung, die man aufmachen muss. Was das Nichtstun kostet, wird nirgends verbucht, weil eine stille Stilllegung keine Akte erzeugt.
IX. Erwerben, um zu besitzen
Goethe lässt Faust sagen, man müsse erwerben, was man von den Vätern ererbt hat, um es zu besitzen. Für den Mittelstand gilt das wörtlich. Ein Betrieb lässt sich nicht einfach erben oder kaufen. Man muss ihn sich erarbeiten, an der Seite dessen, der ihn aufgebaut hat.
Dafür braucht es Zeit, Ausbildung, Geld und eine Rechtsform, die das Erwerben nicht unmöglich macht. Nichts davon ist unbezahlbar. Teuer wird nur das Warten.
Dem Mittelstand gehen nicht die Aufträge aus, sondern die Nachfolger. Jedes Jahr, das wir verstreichen lassen, schließen wieder hunderttausend Türen, leise.