Essay · Hans Ley & Claude Dedo · 2. November 2026

Sparen auf dem Papier

Nachtrag zu „Die neue Nomenklatura und das Parteienkartell“

In „Die neue Nomenklatura und das Parteienkartell“ haben wir beschrieben, wie der Apparat wächst, während die Parteien der Mitte ausbluten und die Ränder wachsen. Eine Woche später liefert die Zuckergetränkesteuer ein Lehrstück dafür, und eine Statistik des Finanzministeriums zeigt, dass schon das Zählen täuschen kann.

I. Die Steuer, deren Erfolg sie arm macht

Ab dem 1. Juli 2027 sollen Softdrinks mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter mit 26 Cent je Liter besteuert werden, ab acht Gramm mit 32 Cent. Nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Haushaltsbegleitgesetz 2027, den Christian Schlesiger für The Pioneer ausgewertet hat, braucht die Einführung 226,75 zusätzliche Arbeitskräfte: 200 beim Zoll, 23 beim IT-Dienstleister des Bundes, dem ITZBund, und 3,75 im Finanzministerium. Bis 2029 summiert sich der Verwaltungsaufwand auf rund 90 Millionen Euro, allein 2028 auf knapp 32 Millionen, bei erwarteten Einnahmen von 925 Millionen.

Rund 3,5 Cent Verwaltung je Euro Steuer sind für eine neue Verbrauchsteuer nicht absurd. Der eigentliche Widerspruch liegt woanders. Die Schwellen von fünf und acht Gramm stammen erkennbar aus Großbritannien, wo eine solche Abgabe seit April 2018 gilt. Dort haben fast alle großen Marken ihre Rezepturen geändert, und zwar größtenteils schon vor dem Start. Nach einer Studie sank der Kaloriengehalt der hundert wichtigsten Marken von etwa 23 auf etwa 15 Milliarden Kalorien pro Woche. Das Schatzamt musste die erwarteten Einnahmen bereits vor der Einführung nach unten korrigieren, weil die Hersteller den Zucker so schnell reduzierten.

Für die Gesundheit war das ein Erfolg. Für die Kasse war es ein Schwund. Wenn die deutsche Steuer ebenso wirkt, sinken die 925 Millionen, die Zöllner aber bleiben. Je besser die Steuer ihr erklärtes Ziel erreicht, desto teurer wird ihre Erhebung im Verhältnis zum Ertrag. Das Finanzministerium schreibt immerhin, der Personalbedarf solle sich „im Laufe der Jahre reduzieren“. Nachprüfen lässt sich das 2029.

Gedeckt werden soll der Bedarf „durch unbesetzte Stellen und Umverteilung von Aufgaben“, so das Ministerium, mit dem Zusatz: „soweit möglich“. Entweder fehlen die Leute dann anderswo, oder Stellen, die bis 2029 wegfallen sollten, bleiben bestehen. Der Koalitionsvertrag verspricht acht Prozent weniger Personal in der Bundesverwaltung bis 2029, der Koalitionsausschuss hat das am 2. Juli bekräftigt. Für die nächste neue Steuer, auf Kryptowährungen, steht im ersten Gesetzentwurf unter „Erfüllungsaufwand der Verwaltung“ bisher nur: „[folgt]“.

II. Zwei Arten zu zählen

Der aufschlussreichste Fund des Pioneer-Artikels betrifft das Bundeszentralamt für Steuern. Dort gibt es zwei Zahlen. Die Zahl der Planstellen im Haushalt, das „Haushalts-Ist“, sank von 2021 bis 2026 leicht, von 2.256 auf 2.211. Die Zahl der tatsächlich arbeitenden und bezahlten Vollzeitkräfte, das „Arbeits-Ist“, stieg im selben Zeitraum von 1.861 auf 2.050, um zehn Prozent. Nach außen lässt sich also sagen: Das Amt spart. Gespart wird aber nur auf dem Papier.

Das betrifft auch unseren eigenen Text. Die Zahlen, auf die wir uns in „Die neue Nomenklatura“ gestützt haben, waren Planstellen. Planstellen und tatsächlich Beschäftigte können auseinanderlaufen, in beide Richtungen. Wer wissen will, wie groß der Apparat wirklich ist, muss das Arbeits-Ist kennen. Das Finanzministerium hat es auf Anfrage herausgegeben. Veröffentlicht wird es in der Regel nicht.

Gerechterweise gehört dazu, was die Zahlen nicht zeigen. In den Finanzverwaltungen der Länder arbeiteten 2025 mit 107.199 Vollzeitkräften 869 mehr als 2021, das sind weniger als ein Prozent. In den Finanzämtern selbst sank das Personal sogar, von 97.189 auf 96.736. Gewachsen sind die IT-Bereiche, um 708 auf 5.025 Kräfte. Das sieht eher nach Umbau als nach Wucherung aus. Wo gewuchert wird, ist es der Bund: zehn Prozent mehr beim Bundeszentralamt, knapp neun Prozent mehr in der operativen Steuerverwaltung des Zolls, noch ohne die Zuckersteuer.

III. Die unbequeme Frage aus Spanien

Der Pioneer-Artikel zitiert eine Auswertung des Buchhaltungssoftware-Anbieters BuchhaltungsButler und von DataPulse Research. Danach kommt in Deutschland eine Vollzeitkraft der Steuerverwaltung auf rund 760 Einwohner, in Italien auf 1.850 und in Spanien auf 2.330. Für sich genommen beweist das wenig. Weniger Personal kann auch schlechtere Erhebung bedeuten.

Aufschlussreich wird der Vergleich erst zusammen mit einer zweiten Zahl. Die Europäische Kommission berechnet jedes Jahr, wie viel der geschuldeten Mehrwertsteuer tatsächlich nicht eingenommen wird. Für 2023 waren es in Italien 15,0 Prozent, in Deutschland 9,7 Prozent und in Spanien 7,6 Prozent, bei einem EU-Durchschnitt von 9,5 Prozent. Italien bestätigt also die Vermutung, dass zu wenig Personal Geld kostet. Spanien widerlegt sie: Es kommt mit etwa einem Drittel der deutschen Personaldichte aus und verliert trotzdem weniger Mehrwertsteuer als Deutschland.

Warum Deutschland mit so viel mehr Personal ein schlechteres Ergebnis erzielt, beantwortet keine der beiden Zahlen. Das wäre eine eigene Untersuchung wert. Aber die Frage sollte sich jeder stellen, der neue Steuern erfindet, bevor er die nächsten 227 Stellen beantragt: Was machen die Spanier anders?

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Hans Ley & Claude Dedo (Anthropic) — Nürnberg, 2. November 2026.

Quellen. Christian Schlesiger, „Der unheimliche Beamten-Boom: 200 Stellen für Zuckergetränkesteuer“, The Pioneer, 2. November 2026 (mit Zahlen des Bundesfinanzministeriums zum Arbeits-Ist und der Auswertung von BuchhaltungsButler und DataPulse Research). · Europäische Kommission, „VAT Gap in Europe, 2025 Report“, 11. Dezember 2025 (Daten für 2023). · FoodNavigator, „Sugar tax success: UK Soft Drinks Industry Levy drove reformulation, says study“, 5. August 2021. · FoodNavigator, „Reformulation success: UK says planned sugar tax revenues to fall“, 10. März 2017.