Wem kann man trauen?
Ein früherer BND-Präsident wird festgenommen. Gefunden hat ihn keine Aufsicht, sondern ein Zufall.
„Quis custodiet ipsos custodes?“ – Wer bewacht die Wächter?
Juvenal, Satiren
I. Eine Frage am Morgen
„Können wir unserem eigenen Geheimdienst noch über den Weg trauen?“ Mit dieser Frage eröffnete der Spiegel am 8. Oktober 2026 seine Morgenlage. Zwei Tage zuvor hatten Beamte des Bundeskriminalamts August Hanning festgenommen, von 1998 bis 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes, und mit ihm seinen früheren Büroleiter Manfred D. Der Generalbundesanwalt ermittelt wegen des Verdachts der landesverräterischen Ausspähung, des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, des versuchten Landesverrats und der geheimdienstlichen Agententätigkeit.
Nach den bisher bekannten Angaben soll D. zwischen 2010 und 2022 fast zweitausend interne, zum Teil eingestufte Dokumente des Dienstes an Hanning weitergegeben haben und dafür bezahlt worden sein. Hanning soll sie in seiner Tätigkeit als privater Sicherheitsberater verwertet haben. Ob Material bei einem fremden Dienst ankam, ist offen. Für beide gilt die Unschuldsvermutung, und dieser Text urteilt nicht über sie. Er fragt etwas anderes: wie es herauskam.
II. Wie es herauskam
Manfred D. war von 2012 bis März 2026 Büroleiter mehrerer BND-Präsidenten. Er saß also nicht am Rand des Hauses, sondern an der Stelle, durch die alles geht. Die mutmaßliche Weitergabe lief zwölf Jahre lang. In dieser Zeit gab es ein Parlamentarisches Kontrollgremium, eine G10-Kommission, seit 2022 einen Unabhängigen Kontrollrat, eine Bundesdatenschutzbeauftragte und eine interne Sicherheitsabteilung. Keine dieser Stellen hat etwas bemerkt.
Bemerkt hat es das Landeskriminalamt Hamburg, und zwar in einer ganz anderen Sache. Im September 2025 durchsuchte es Hanning im Zusammenhang mit der Entführung der Kinder von Christina Block, eine Verwicklung, die er bestreitet. Dabei fanden sich die Hinweise, die zu den jetzigen Festnahmen führten. Der BND erklärt, er habe danach „frühzeitig und unverzüglich umfangreiche interne Ermittlungen“ eingeleitet. Das mag stimmen. Aber den Faden hat jemand anderes gefunden, von außen und durch Zufall.
Das ist der eigentliche Befund. Nicht dass ein Mensch, dem man vertraut hat, das Vertrauen möglicherweise missbraucht hat. Das kommt in jeder Organisation vor, in jedem Land und zu jeder Zeit. Sondern dass das System, das genau solche Fälle finden soll, ihn nicht gefunden hat.
III. Die falsche Frage
„Wem kann man trauen?“ ist eine Frage nach Personen. Sie verlangt eine Antwort von der Art: diesem ja, jenem nicht. Ordnungen, die funktionieren, fragen anders. Sie fragen, wer nachsehen darf.
Jeder Kleingartenverein weiß das. Der Kassierer mag der ehrlichste Mensch der Welt sein, trotzdem prüfen einmal im Jahr zwei Kassenprüfer seine Bücher. Die Mitgliederversammlung wählt sie, nicht der Kassierer. Niemand empfindet das als Misstrauen gegen ihn. Es schützt ihn sogar, denn wer geprüft wurde, ist entlastet.
Die Lebensmittelkontrolle kommt unangemeldet in die Restaurantküche. Ein angekündigter Besuch würde nur messen, wie gut eine Küche aufräumen kann. In der Bank öffnet niemand den Tresor allein. Die Regel, dass immer zwei Personen nötig sind, unterstellt keinem der beiden etwas. Sie sorgt dafür, dass es auf das Vertrauen in einen Einzelnen gar nicht ankommt.
Und dann gibt es Fälle, in denen der Fühler im Besitz dessen war, den er messen sollte. Vor 2008 bezahlten die Herausgeber von Wertpapieren die Ratingagenturen, die diese Papiere bewerteten. Bei Wirecard testierte eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jahrelang Bilanzen, in denen am Ende 1,9 Milliarden Euro fehlten. Aufgedeckt haben das Journalisten der Financial Times und Leerverkäufer, also Außenstehende. Die deutsche Finanzaufsicht erstattete 2019 Strafanzeige, allerdings gegen die Journalisten.
Demokratie ist im Kern eingebautes Misstrauen. Gewaltenteilung, Wahlen auf Zeit, unabhängige Gerichte und eine freie Presse gibt es, damit man niemandem blind trauen muss. Vertrauen braucht man genau dort, wo die Kontrolle fehlt. Wo viel Vertrauen verlangt wird, ist das deshalb kein Kompliment für die Vertrauenswürdigen. Es ist ein Hinweis darauf, dass niemand nachsehen kann.
IV. Drei Bauregeln
Aus diesen Beispielen lassen sich drei Regeln ableiten. Sie gelten für den Verein ebenso wie für den Geheimdienst.
Erstens: Wer gemessen wird, misst nicht selbst. Die Stelle, die prüft, darf weder vom Geprüften bezahlt noch von ihm ausgewählt, noch auf seine Auskünfte angewiesen sein. Eine Prüfung, die nur sieht, was man ihr vorlegt, ist eine Vorführung.
Zweitens: Prüfung ist Routine, kein Ereignis. Wer erst nachsieht, wenn ein Verdacht besteht, findet nur, was schon aufgefallen ist. Der Kassenprüfer kommt jedes Jahr, die Lebensmittelkontrolle kommt ohne Anlass. Ein Fühler, der nur im Zufall anspricht, ist kein Fühler.
Drittens: Macht wächst nur im Gleichschritt mit der Prüfbarkeit. Wer einer Maschine mehr Kraft gibt, prüft vorher die Bremse. Andersherum gebaut, merkt man den Fehler erst in der Kurve.
Dieselbe Frage haben wir an anderer Stelle für die künstliche Intelligenz gestellt, in „Wer darf nachsehen“. Regeln gibt es dort inzwischen viele. Was fehlt, ist die Stelle, die tatsächlich hineinsehen darf. Beim Geheimdienst ist es nicht anders.
V. Die Reform im Licht des Falls
Der Spiegel beklagt, die Affäre komme „ausgerechnet jetzt“. Die Bundesregierung hat im August einen Entwurf von 732 Seiten beschlossen, der den Diensten weit mehr erlauben soll als bisher. Der BND soll fremde IT-Systeme angreifen, Daten verändern und löschen, Server staatlicher Hackergruppen vorsorglich abschalten und Warensendungen auf Sabotagerouten manipulieren dürfen. Er soll in Systeme großer Plattformen eindringen und Inhalte sechs Monate, Verbindungsdaten zwölf Monate ohne vorherige Prüfung speichern dürfen. Den Zeitdruck setzt auch das Bundesverfassungsgericht, das 2024 Teile der bisherigen Überwachung für verfassungswidrig erklärt und eine Frist bis Ende 2026 gesetzt hat.
In einem Punkt hat der Spiegel recht. Die Bedrohungen sind real, durch Russland und durch eine Freundschaft mit den USA, auf die man sich nicht mehr verlassen kann. Ein Land braucht einen starken Auslandsdienst. Fair ist auch festzuhalten, dass der Entwurf die Aufsicht an einer Stelle stärkt: Der Unabhängige Kontrollrat soll besonders tiefe Eingriffe vorab genehmigen, ähnlich wie ein Gericht.
Aber was auf der anderen Seite der Waage liegt, wiegt schwerer. Die G10-Kommission soll wegfallen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte verliert Befugnisse, und schon heute kann sie sich beim BND keinen Zugang erzwingen, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. Informationen über die Dienste sollen für Bürger weitgehend vom Informationsfreiheitsrecht ausgenommen werden. Die vollständige Liste der nachrichtendienstlichen Mittel soll in einer geheimen Dienstvorschrift stehen. Die Befugnisse wachsen, die Sichtbarkeit schrumpft.
Der Fall Hanning ist deshalb nicht zur Unzeit gekommen. Er ist ein Messwert, und er zeigt etwas, das keine der vorhandenen Stellen erfassen kann. Die Kontrollorgane prüfen, ob die Operationen des Dienstes rechtmäßig sind. Ob Akten aus dem Vorzimmer des Präsidenten hinausgetragen werden, prüft keines von ihnen. Wer hier „ausgerechnet jetzt“ sagt, behandelt den Messwert als Störung. Ein Ingenieur würde die Kraft erst erhöhen, wenn er weiß, warum die Bremse zwölf Jahre lang nicht angesprochen hat.
VI. Die Drehtür
Ein Detail des Falls verdient eigene Aufmerksamkeit. Der Verdacht richtet sich gegen einen früheren Präsidenten, der nach seiner Amtszeit sein Wissen als privater Berater verkauft haben soll. Wer ein Amt verlässt, nimmt seine Kontakte, sein Wissen und seine Loyalitäten mit. Das gilt in beide Richtungen der Drehtür.
Friedrich Merz war bis Ende März 2020 Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock Deutschland, des Ablegers des größten Vermögensverwalters der Welt. Dass er heute in dessen Auftrag regiert, ist nicht belegt, und wer es behauptet, braucht Beweise. Der stärkere Einwand braucht keine. Ein Mensch, der lange in einer Welt gelebt hat, denkt in deren Kategorien und hält deren Interessen ehrlich für das Allgemeinwohl. Dafür muss niemand bestochen sein. Wir haben das an anderer Stelle beschrieben: korrumpiert, nicht korrupt. Gegen Korruption hilft das Strafrecht. Gegen das Korrumpiertsein hilft nur die Konstruktion.
Gilt dann der Satz vom Bock, den man zum Gärtner macht, auch für die Wähler? Wir glauben nicht, dass die meisten Wähler naiv sind. Die wenigsten haben einem Kandidaten vertraut. Sie haben gewählt, was ihnen am wenigsten schlimm erschien. Wer nur zwischen Angeboten wählen kann, denen er nicht traut, ist nicht naiv, sondern ohne Alternative. Ein deutscher Stimmzettel bietet nicht einmal die Möglichkeit, das auszudrücken. Darum geht es in „Die fehlende Form“.
VII. Wer darf nachsehen?
Auf die Frage des Spiegels gibt es keine gute Antwort, weil sie falsch gestellt ist. Ob man dem BND trauen kann, hängt nicht davon ab, wer ihn gerade leitet. Es hängt davon ab, ob jemand hineinsehen kann, der nicht dazugehört, regelmäßig und ohne Anlass, und ob dieser Jemand stärker wird, wenn der Dienst stärker wird.
Im Fall Hanning war dieser Jemand eine Hamburger Polizeidienststelle, die eigentlich etwas ganz anderes suchte. Dass sie fündig wurde, war Glück. Eine Ordnung, deren wichtigste Sicherung das Glück ist, verdient kein Vertrauen. Sie braucht eine bessere Konstruktion.
Vertrauen ist das, was übrig bleibt, wenn niemand nachsehen darf. Warum sollte eine Demokratie sich darauf verlassen?