Der Kalender vererbt
Nachtrag zu „Wir werden weiter vererben“
Keine der Ausnahmen lautete: Das Erbe soll mehr zählen als die Arbeit. Jede lautete: Dieser Besitz muss zusammenbleiben. Nach 150 Jahren ist das Ergebnis dasselbe.
I. Zwei Tage in Karlsruhe
Am 12. und 13. Oktober 2026 hat das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer verhandelt. Zwei Verfahren lagen auf dem Tisch. Die bayerische Staatsregierung, deren Klage wir in „Wir werden weiter vererben“ als Söders Paradox beschrieben haben, bestreitet dem Bund die Zuständigkeit und will Freibeträge, Steuersätze und die Bewertung von Grundbesitz an die Immobilienpreise der Länder anpassen. Ein Erbe, der von seiner Tante ein Wertpapierdepot und Grundbesitz bekam, rügt, dass Erben von Betriebsvermögen fast nichts zahlen, er aber den vollen Satz. Das Urteil wird um den Jahreswechsel erwartet.
II. Die Zahlen von 2025
Im August meldete das Statistische Bundesamt einen Rekord. Die Finanzämter setzten für 2025 21,4 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer fest, 61 Prozent mehr als im Jahr davor. Übertragen wurden dabei 141,1 Milliarden Euro.
Interessanter ist eine andere Zahl. Betriebsvermögen von 25,6 Milliarden Euro wechselte 2025 den Besitzer. Davon wurden 4,4 Milliarden vererbt und 21,2 Milliarden verschenkt. Über die Verschonungsbedarfsprüfung, mit der Erben großer Betriebe ihre Bedürftigkeit nachweisen, erließ der Staat zusätzlich 3,7 Milliarden Euro, 3,4 Milliarden davon bei Schenkungen. Große Unternehmen gehen nicht mehr über, wenn der Eigentümer stirbt. Sie gehen über, wenn der Kalender günstig steht.
Und das ist nur der sichtbare Teil. Die Statistik erfasst nur, was steuerlich anfällt. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schätzt, dass jedes Jahr bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt werden. In den Akten der Finanzämter taucht davon etwa ein Drittel auf.
III. Die Kette
Dass das so ist, hat eine Geschichte, und jedes Glied hat ein Datum. Der Historiker Marc Buggeln hat sie in „Das Versprechen der Gleichheit“ nachgezeichnet.
1873 führte Preußen eine Erbschaftsteuer ein, aber Ehepartner und Kinder zahlten nichts. Die Steuer traf den Neffen, nicht den Sohn. Als Preußen 1891 eine Einkommensteuer einführte, griff der Staat nach dem Gehalt des Bürgers, nicht nach dem Erbe des Gutsherrn.
1919 legte Reichsfinanzminister Matthias Erzberger eine Reform vor, nach der zum ersten Mal auch Kinder Erbschaftsteuer zahlen sollten, bis zu 35 Prozent, und wer schon vermögend war, bis zu 90 Prozent. Im August 1921 wurde Erzberger im Schwarzwald von zwei ehemaligen Marineoffizieren erschossen. Ein Jahr später halbierte eine bürgerliche Regierung den Satz für die nächsten Angehörigen, Ehepartner wurden wieder ganz befreit. Für die Reform hatte es eine Revolution gebraucht, für ihre Rücknahme nur eine Mehrheit im Reichstag.
Am 12. November 1943 unterschrieb Hitler den „Erlass des Führers über das Familienunternehmen der Firma Fried. Krupp“. Er machte den Konzern zum Familienbesitz von Alfried Krupp, ausdrücklich wegen seiner Verdienste um die Wehrkraft. Welche Erbschaftsteuer Krupp künftig zahlte, bestimmte allein der Reichsfinanzminister. Kein Tarif, keine Tabelle, ein einzelner Mann.
1946 setzten die Alliierten den Höchstsatz für direkte Erben auf 60 Prozent. Die junge Bundesrepublik senkte ihn 1949 auf 38 und sechs Jahre später auf 15 Prozent.
1995 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vermögensteuer für verfassungswidrig, weil Grundbesitz anders bewertet wurde als anderes Vermögen. Es gab dem Gesetzgeber Zeit bis Ende 1996. Der Gesetzgeber tat nichts. Seit 1997 wird die Vermögensteuer nicht mehr erhoben, obwohl das Gesetz bis heute gilt. Verlangt hatte das Gericht Gleichheit. Herausgekommen ist, dass niemand mehr zahlt, und niemand hat es beschlossen. Schon 1996 hatte die weitgehende Befreiung von Betriebsvermögen beim Erben begonnen.
Dreimal hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer seither beanstandet, zuletzt 2014. Jedes Mal hat der Gesetzgeber nachgebessert, und jedes Mal ist eine neue Ausnahme entstanden. Wer in München ein Haus erbt, zahlt nach Buggeln 8 bis 15 Prozent. Wer 300 Häuser über ein Immobilienunternehmen erbt, zahlt nichts.
IV. Das Häuschen als Schild
Warum verteidigen so viele Menschen eine Ordnung, von der sie nie etwas hatten? Eine Dokumentation des MDR zeigt einen Mann in Thüringen, der nichts geerbt hat und sein Haus mit eigenen Händen baut. Er hält das System für fair, denn sein Haus sollen einmal seine Kinder erben.
Sein Haus wäre durch die Freibeträge längst geschützt. Ein Kind kann von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erben. Der Mann muss sein Haus also gar nicht verteidigen. Er wird als Schild benutzt. Mit dem Häuschen des kleinen Erben wird das steuerfreie Erbe der 300 Häuser verteidigt. Jede Debatte über Großerbschaften wird in eine Debatte über Omas Häuschen verwandelt, und an dieser Verwandlung hängt die politische Kraft der ganzen Ordnung.
V. Die Schenkung
Die Zahlen von 2025 zeigen, wie die Übergabe heute funktioniert: als Geschenk zu Lebzeiten, zum günstigsten Zeitpunkt, mit Beratern, die den Kalender lesen können. In „Lupenreine Demokraten“ haben wir beschrieben, wie Friede Springer 2020 Mathias Döpfner Aktien im Wert von rund einer Milliarde Euro schenkte und ihm die Stimmrechte für ihren übrigen Anteil übertrug. Das war kein Einzelfall, sondern das Muster.
VI. Was folgt
Die Ökonomen Facundo Alvaredo, Bertrand Garbinti und Thomas Piketty haben 2017 berechnet, wie viel des Vermögens in Frankreich, Deutschland und Großbritannien aus Erbschaften stammt. Bis 1910 waren es 70 bis 80 Prozent, zwischen 1950 und 1980 nur 30 bis 40 Prozent. Heute sind es wieder 50 bis 60, mit steigender Tendenz. Die Leistungsgesellschaft der Nachkriegszeit war echt. Aber sie war ein Neustart nach zwei Kriegen, einer Inflation und einer Währungsreform, kein Dauerzustand. Ludwig Erhards „Wohlstand für alle“ setzte voraus, dass Arbeit über den Abstand zwischen den Menschen entscheidet. Heute entscheidet darüber immer öfter ein Todestag oder ein Schenkungsvertrag.
Ob Karlsruhe daran etwas ändert, zeigt sich um den Jahreswechsel. Die Geschichte seit 1873 spricht dagegen. Das Gericht kann Gleichheit verlangen. Was der Gesetzgeber daraus macht, war bisher jedes Mal eine neue Ausnahme.
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